Neues Lieferkettengesetz

Druck auf Mittelstand steigt

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In der Corona-Krise nimmt der Druck auf den Mittelstand weiter zu. Nicht nur, dass viele kleine und mittelgroße Unternehmen im Lockdown wirtschaftlich besonders stark leiden, nein, auch die Kosten für die Umsetzung immer neuer Verordnungen und Gesetze steigen. Während sich Konzerne und der gehobene Mittelstand dafür große Stäbe mit Spezialisten halten, bleibt bei kleinen Unternehmen alles an wenigen Personen hängen, deren Zeit und Energie für das eigentliche Kerngeschäft dadurch schwindet. Auch das neue Lieferkettengesetz (Sorgfaltspflichtengesetz) ist im Ergebnis ein klares Anti-Mittelstandsgesetz.

Anstatt alles dafür zu tun, damit der deutsche Mittelstand gestärkt aus der Corona-Krise kommt, werden weitere bürokratische Fesseln angelegt. So steigen die Energiepreise in Deutschland auf internationale Spitzenwerte, Deutschlands automobile Schlüsseltechnologie wird durch den Zwang zur klimapolitisch auch keineswegs unproblematischen Elektromobilität erheblich in Bedrängnis gebracht. Nun kommt nach langen politischen Verhandlungen auch noch das Lieferkettengesetz. Damit wird dem Mittelstand die Fähigkeit abgesprochen, Umwelt und Menschenrechte auch in ausländischen Produktionsstätten und Lieferketten freiwillig zu achten. Weil es wie überall schwarze Schafe gibt, werden nun alle Unternehmen unter Generalverdacht gestellt.

Wettbewerb

Unterstützt wird das neue Lieferkettengesetz auch von 42 Konzernen und Großunternehmen mit dem Argument, eine notwendige Wettbewerbsgleichheit herzustellen.

Neue Regelungen

Mit dem neuen Lieferkettengesetz, das als Regierungsentwurf am 3.3.2021 verabschiedet wurde und noch in dieser Legislaturperiode verkündet werden soll, müssen Industrie und Handel für die Einhaltung von Menschenrechten (z. B. Ausbeutung, Kinderarbeit und Diskriminierung) und Umweltstandards sorgen. Abgestuft nach Einflussmöglichkeiten, erstreckt sich das Gesetz auf die gesamte Lieferkette, also auf die eigene Produktion und externe Lieferanten aus dem Ausland. Das Gesetz orientiert sich an den UN-Richtlinien (Guiding Principles on Business and Human Rights).

Sorgfaltspflichten

Ab 1.1.2023 soll es für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten. Die Grenze wird ab 2024 auf 1.000 gesenkt, zumindest mittelbar werden aber auch kleinere mittelständische Unternehmen betroffen sein. Diese Pflichten kommen auf Sie zu:

  • Risikoanalyse und Einrichtung eines Risikomanagementsystems,
  • Formulierung einer unternehmerischen Menschenrechtsstrategie,
  • Präventionsmaßnahmen im eigenen Bereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern,
  • Sofortige Einleitung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen,
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens im Falle von Rechtsverstößen,
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.

Mit dem Lieferkettengesetz ist Deutschland übrigens nicht allein. Entsprechende Gesetze wurden und werden aktuell auch in unseren Nachbarländern auf den Weg gebracht, z. B. in Großbritannien.

Risiken

Für mittelständische Unternehmen steigt mit dem Lieferkettengesetz nicht nur der bürokratische Aufwand, sondern auch das wirtschaftliche Risiko. Denn ihnen fehlen meist Macht und Einfluss, um in Ländern wie China die Einhaltung auch umsetzen zu können. Das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle kann vor Ort kontrollieren, bei Gesetzesverstößen drastische Bußgelder verhängen und Unternehmen dann für bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen. Zudem können nicht nur mögliche Betroffene, sondern z. B. auch Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gegen Unternehmen klagen und langwierige Rechtsprozesse auslösen.

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